Novelle der Preisangabenverordnung 10.02.2022, 11:44 Uhr

Neue Regeln ab Mai

Ab Ende Mai tritt die Neufassung der Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft.
(Quelle: Foto: Fotolia / stockpics)
Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. Sie gilt also ausschließlich im B2C-Bereich. Zum 28. Mai 2022 wird eine neue Fassung (n.F.) dieses Gesetzes in Kraft treten. Die Neuerungen gehen auf eine entsprechende Änderung von EU-Recht zurück, insbesondere der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (so genannte Preisangabenrichtlinie).

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